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Förderung
Das Land Niedersachsen kann Zuwendungen nach der
* Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Aquakultur und Fischerei (RdErl. d. ML v. 25.8.2008 - 102-65340 (8)) * Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds (Amtsblatt der Europäischen Union; L223)
gewähren.
Bewilligungsbehörde für die Förderbereiche Aquakultur, Binnenfischerei sowie Schutz und Entwicklung der Wasserfauna und -flora ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst.
Bei Maßnahmen im Küstenmeer ist das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven Bewilligungsbehörde.
Für den Förderbereich Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete ist der örtlich zuständige Landkreis Bewilligungsbehörde.
Förderung von Aal-Besatzmaßnahmen
Das Land Niedersachsen fördert 2011 Aalbesatz mit Landes- und EU-Mitteln, um die Blankaalabwanderungsrate in niedersächsischen Gewässern aufrecht zu erhalten und möglichst zu steigern. Weitere zu beachtende Informationen sind einem Merkblatt zu entnehmen.
Das Merkblatt sowie den Antrag auf Förderung von Besatzmaßnahmen finden Sie im Downloadbereich links.
Außerdem finden Sie im Downloadbereich auch allgemeine Empfehlungen zum Aalbesatz.
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