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RICHTLINIEN
für die Verleihung von Ehrenzeichen des Landessportfischerverbandes Niedersachsen eV., 30169 Hannover, Calenberger Str. 41:
Für die Verleihung aller Ehrenzeichen ist untadelige sport- und fischgerechte Haltung
Voraussetzung. Anträge sind auf vorgeschriebenen Formblättern zu stellen. Die
Anträge sind vom Verein über die zuständigen Bezirksleiter, die die Vorschläge mit
einer Stellungnahme versehen, an die LV-Geschäftsstelle zu leiten.
1. LV-Ehrenzeichen in Bronze
Es kann vom geschäftsführenden LV-Vorstand oder vom LV-Vorsitzenden an ein Mitglied verliehen werden, das
a) 10 Jahre Vorstandsmitglied in einem Verein ist und sich in dieser Zeit besondere Verdienste erworben hat,
b) 5 Jahre Vorstandsmitglied oder Bezirksleiter im Landesverband ist und sich Verdienste um die Sportfischerei erworben hat,
c) hervorragende sportliche Erfolge mit dem Gewinn einer Deutschen Meisterschaft oder mit mehrmaligem Gewinn von vorderen Plätzen bei Deutschen Meisterschaften errungen hat.
2. LV-Ehrenzeichen in Silber
Es kann vom geschäftsführenden LV-Vorstand oder vom LV-Vorsitzenden an ein Mitglied vergeben werden, das
a) 1 5 Jahre Vorstandsmitglied in einem Verein ist und sich in der Zeit besondere Verdienste erworben und die Belange des Landesverbandes stets vertreten hat,
b) 10 Jahre Vorstandsmitglied oder Bezirksleiter im Landesverband ist und sich Verdienste um die Sportfischerei erworben hat,
c) hervorragende sportliche Erfolge mit dem mehrmaligen Gewinn einer Deutschen Meisterschaft errungen hat.
3. LV-Ehrenzeichen in Gold
Es kann vom geschäftsführenden LV-Vorstand verliehen werden an ein Mitglied, das
a) 25 Jahre Vorstandsmitglied eines Vereins ist und sich während dieser Zeit ganz besondere Verdienste erworben und die Belange des Landesverbandes stets vertreten hat,
b) 15 Jahre Vorstandsmitglied oder Bezirksleiter im Landesverband ist und sich in dieser Zeit Verdienste erworben und die Belange des Landesverbandes stets vertreten hat,
c) hervorragende sportliche Erfolge mit dem Gewinn einer Weltmeisterschaft oder mehrmaligem Gewinn von vorderen Plätzen bei Weltmeisterschaften errungen hat,
d) überragende Leistungen von bleibendem Wert im Landesverband oder in der Arbeit für die Sportfischerei vollbracht hat.
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