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RICHTLINIEN
für die Verleihung von Auszeichnungen des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V.
Anträge auf Verleihung von Auszeichnungen des Verbandes Deutscher Sportfischer, die bei der VDSF-Geschäftsstelle - mindestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin - einzureichen sind, können von Vereinen-, Kreis- bzw. Bezirksverbänden und Landesverbänden nur auf vorgeschriebenem VDSF-Vordruck gestellt werden. (Vordrucke sind bei der VDSF- oder LV-Geschäftsstelle abzufordern.)
Diese Anträge sind stets von dem zuständigen Kreis- bzw. Bezirksverband und dem Landesverband zu prüfen, ggf. zu befürworten und mit den erforderlichen Stellungnahmen zu versehen.
Bei der Verleihung von Auszeichnungen aus eigenem Ermessen des VDSF-Präsidiums ist der zuständige Landesverband vorher anzuhören.
1. Große silberne Ehrenzeichen des VDSF
Es kann vom geschäftsführenden VDSF-Präsidium auf Antrag oder aus eigenem Ermessen verliehen werden an ein Mitglied, das
a) 15 Jahre als Vorstandsmitglied eines Vereins tätig gewesen ist und sich während dieser Zeit besondere Verdienste erworben hat, oder
b) 5 Jahre als Vorstandsmitglied eines Kreis- bzw. Bezirksverbandes oder Landesverbandes tätig gewesen ist und sich während dieser Zeit besondere Verdienste erworben hat, oder
c) 5 Jahre Präsidiumsmitglied des VDSF gewesen ist und sich hierbei Verdienste erworben hat, oder
d) überragende sportliche Erfolge über den Rahmen des VDSF hinaus errungen hat, oder
e) als Mitarbeiter im VDSF, in einem Landesverband, Kreis- bzw. Bezirksverband hervorragende Leistungen vollbracht hat.
2. Große goldene Ehrenzeichen des VDSF
Es kann vom geschäftsführenden VDSF-Präsidium auf Antrag oder aus eigenem Ermessen verliehen werden an ein Mitglied das
a) 25 Jahre als Vorstandsmitglied eines Vereins tätig gewesen ist, sich während dieser Zeit ganz besondere Verdienste erworben und die Belange des VDSF stets vertreten hat, oder
b) 15 Jahre als Vorstandsmitglied eines Kreis- bzw. Bezirksverbandes oder Landesverbandes tätig gewesen ist, sich besondere Verdienste erworben und die Belange des VDSF stets vertreten hat, oder
c) 10 Jahre Präsidiumsmitglied des VDSF gewesen ist und sich während dieser Zeit Verdienste erworben hat, oder
d) hervorragende sportliche Erfolge mit dem Gewinn einer Europa- oder Weltmeisterschaft oder mehrmaligem Gewinn vorderer Plätze bei Europa- oder Weltmeisterschaften vollbracht hat, oder
e) überragende Leistungen von bleibendem Wert im VDSF-Präsidium, in einem Landesverbandsvorstand oder in der Tätigkeit für die Sportfischerei vollbracht hat.
3. Silberne Ehrenmedaille des VDSF
Sie kann vom geschäftsführenden VDSF-Präsidium auf Antrag oder aus eigenem Ermessen verliehen werden, an
a) Mitgliedsvereine aus Anlass des 25-jährigen Bestehens;
b) Mitgliedsverbände aus Anlass des 20-jährigen Bestehens;
c) VDSF-Mitglieder, die das große goldene Ehrenzeichen des VDSF erhalten und sich weiter hervorragend verdient gemacht haben.
4. Goldene Ehrenmedaille des VDSF
Sie kann vom geschäftsführenden VDSF-Präsidiums auf Antrag oder aus eigenem Ermessen verliehen werden, an
a) Mitgliedsvereine aus Anlass des 50-jährigen Bestehens;
b) Mitgliedsverbände aus Anlass des 40-jährigen Bestehens;
c) VDSF-Mitglieder, denen das große goldene Ehrenzeichen und die silberne Ehrenmedaille des VDSF verliehen wurde und die sich weiter hervorragend verdient gemacht haben.
5. Ehrenplakette des VDSF
Sie wird vom geschäftsführenden VDSF-Präsidium auf Antrag oder aus eigenem Ermessen nur an Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände
aus Anlass ihres 75-jährigen Bestehens oder aus Anlass ihres 100-jährigen Bestehens verliehen.
Die Neufassung dieser Richtlinien wurde auf der VDSF-Jahreshauptversammlung 1984 am 19.10.84 beschlossen; sie tritt mit dem gleichen Tage in Kraft.
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